Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen – sei es durch einen günstigeren Beitrag, bessere Leistungen oder beides. Doch der Wechselproze ss ist an klare Regeln geknüpft. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie den Wechsel sicher und erfolgreich meistern.
Wann kann ich die PKV wechseln?
Die Möglichkeit zum Wechsel hängt davon ab, welche Art von Wechsel Sie anstreben:
Interner Tarifwechsel (§204 VVG)
Sie bleiben beim selben Versicherer, wechseln aber in einen anderen Tarif. Dieser Wechsel ist jederzeit möglich, ohne Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Ihre Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Die Gesundheitsprüfung ist auf neue Mehrleistungen beschränkt.
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Hier gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Erhöhungsschreibens. Achtung: Eine neue, vollständige Gesundheitsprüfung ist erforderlich.
Voraussetzungen für den Anbieterwechsel
- Mindestens 1 Jahr Versicherungszugehörigkeit beim aktuellen Versicherer
- Bestehen der Gesundheitsprüfung beim neuen Anbieter
- Keine offenen Prämienrückstände beim bisherigen Versicherer
- Ggf. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nutzen
Die 7 Schritte zum erfolgreichen PKV-Wechsel
Aktuellen Tarif analysieren
Überprüfen Sie Ihre bestehenden Leistungen: Was ist enthalten, was fehlt? Holen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschein hervor und notieren Sie Ihre Prioritäten für den neuen Tarif.
Bedarf definieren
Welche Leistungen sind für Sie unverzichtbar? Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker, Auslandsschutz? Je klarer Sie Ihre Anforderungen kennen, desto besser können Sie Tarife vergleichen.
Angebote vergleichen
Holen Sie mindestens 3–5 Angebote von unterschiedlichen Versicherern ein. Nutzen Sie unseren kostenlosen PKV-Vergleichsrechner als ersten Schritt. Achten Sie auf den Gesamtbeitrag über die Laufzeit, nicht nur auf den Einstiegsbeitrag.
Gesundheitsprüfung vorbereiten
Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Holen Sie ggf. Krankenakten und Arztberichte an, um alle Diagnosen korrekt angeben zu können. Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall zur Anfechtung führen.
Altersrückstellungen klären
Fragen Sie beim aktuellen Versicherer nach der Höhe Ihrer übertragbaren Altersrückstellungen (gesetzlicher Anteil nach §12a VAG). Dieser Betrag erhöht Ihren Neueinstieg beim neuen Anbieter, was den Wechsel günstiger macht.
Neuen Vertrag abschließen
Schließen Sie den neuen PKV-Vertrag ab und legen Sie den Beginn so fest, dass keine Versicherungslücke entsteht. Der neue Versicherungsbeginn sollte nahtlos an die Kündigung der alten Police anschließen.
Alten Vertrag kündigen
Erst nach Bestätigung des neuen Vertrags kündigen Sie den alten – nie umgekehrt! Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und bewahren Sie den Nachweis auf.
Altersrückstellungen beim Wechsel
Das wichtigste finanzielle Thema beim Wechsel sind die Altersrückstellungen. Diese werden aufgebaut, um steigende Beiträge im Alter zu dämpfen. Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer gilt seit 2009:
- Der gesetzliche Mindestanteil der Altersrückstellungen ist übertragbar (§12a VAG)
- Die tarifspezifischen Rückstellungen verbleiben beim alten Anbieter
- Beim internen Tarifwechsel (§204 VVG) bleiben alle Rückstellungen erhalten
Das bedeutet: Der interne Tarifwechsel ist für die meisten Versicherten die finanziell bessere Option, wenn der aktuelle Versicherer überhaupt einen passenden Tarif anbietet.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, haben Sie das Recht, innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Erhöhungsschreibens außerordentlich zu kündigen. Der Wechsel wird dann zum Datum der Beitragserhöhung wirksam. Wichtig: Das Recht besteht nur bei einer Erhöhung des laufenden Beitrags, nicht bei einer Anpassung der Leistungen.
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