Viele Privatversicherte erhalten Anfang 2026 wieder ein Schreiben von ihrer Krankenversicherung – und die Nachricht ist häufig keine erfreuliche. Beitragsanpassungen gehören zur privaten Krankenversicherung wie der Reifenwechsel zum Auto: unvermeidbar, wenn man weiß wie es funktioniert, aber beherrschbar. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen als langjähriger PKV-Berater, warum die Beiträge steigen, was rechtlich hinter einer Beitragsanpassung steckt – und welche konkreten Schritte Sie jetzt unternehmen können.
Warum steigen die PKV-Beiträge 2026?
Hinter jeder Beitragserhöhung steckt eine versicherungsmathematische Notwendigkeit. Die Versicherungsgesellschaft muss sicherstellen, dass genug Kapital vorhanden ist, um alle zukünftigen Leistungen zu bezahlen. Wenn die tatsächlichen Kosten dauerhaft höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert, muss der Beitrag angepasst werden. Das ist keine böse Absicht, sondern gesetzliche Pflicht.
Die wichtigsten Treiber für Beitragsanpassungen 2026 sind:
- Gestiegene Arzt- und Krankenhausgebühren: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird regelmäßig angepasst. Seit Jahren steigen die Kosten medizinischer Leistungen stärker als die Inflation.
- Medizinischer Fortschritt: Neue, effektive Behandlungen kosten mehr. Von teuren Krebstherapien bis zu modernen Implantaten – bessere Medizin ist teurer Medizin.
- Steigende Lebenserwartung: Menschen werden älter und verursachen im Alter mehr Gesundheitskosten. Die PKV muss höhere Rückstellungen bilden.
- Niedrigzinsphase der Vergangenheit: Die Kapitalanlagen der Versicherer warfen lange Jahre zu wenig ab. Das zwingt zur Gegenfinanzierung über Beiträge.
- Demografischer Wandel: Mehr ältere Versicherte in den Beständen erhöhen die Durchschnittskosten.
Was sagt das Gesetz? §203 VVG erklärt
Die gesetzliche Grundlage für PKV-Beitragsanpassungen ist §203 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Danach kann der Versicherer die Prämie anpassen, wenn ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die bisherigen Beiträge nicht mehr ausreichen, um die kalkulierten Leistungen dauerhaft zu finanzieren. Dieser Treuhänder ist eine wichtige Schutzfunktion für Versicherte.
Ihre 4 Handlungsoptionen bei einer Beitragsanpassung
1. Beitrag zahlen und nichts tun
Die einfachste Option – aber nicht immer die beste. Wenn die Erhöhung moderat ist und Ihr Tarif gute Leistungen bietet, kann es sinnvoll sein, beim bestehenden Tarif zu bleiben und auf langfristige Stabilität zu setzen. Prüfen Sie jedoch die anderen Optionen, bevor Sie diese Entscheidung treffen.
2. Tarifwechsel innerhalb des Versicherers (§204 VVG)
Das ist für viele Versicherte die attraktivste Option. Nach §204 VVG haben Sie das Recht, in einen anderen Tarif Ihres bestehenden Versicherers zu wechseln – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Verlust der Alterungsrückstellungen. Der neue Tarif muss gleichwertige Leistungen bieten.
Praxis-Tipp: Fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich, welche Tarife zu gleichem oder niedrigerem Beitrag verfügbar sind. Lassen Sie sich alle Optionen vorlegen und vergleichen Sie die Leistungen sorgfältig.
3. Sonderkündigung nutzen
Nach einer Beitragsanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen – die Frist beträgt in der Regel einen Monat. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln.
Beachten Sie: Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer ist in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Vorerkrankungen können dabei zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Wägen Sie dieses Risiko sorgfältig ab.
4. Selbstbehalt erhöhen
Viele PKV-Tarife bieten die Möglichkeit, den jährlichen Selbstbehalt zu erhöhen, um den Beitrag zu senken. Wenn Sie selten Arztbesuche haben und gesundheitlich stabil sind, kann ein höherer Selbstbehalt sinnvoll sein – insbesondere wenn Sie dafür eine Beitragsrückerstattung am Jahresende erhalten.
Fazit und persönliche Empfehlung
Eine PKV-Beitragsanpassung ist kein Grund zur Panik – aber ein Anlass zum Handeln. Analysieren Sie zunächst, wie groß die Erhöhung tatsächlich ist und ob Ihr Tarif noch zeitgemäß ist. Nutzen Sie das Tarifwechselrecht nach §204 VVG, bevor Sie einen Versichererwechsel in Betracht ziehen, da Sie dabei Ihre Alterungsrückstellungen verlieren würden.
Als Versicherungsberater empfehle ich: Lassen Sie Ihre aktuelle PKV-Situation einmal ganzheitlich analysieren. Häufig finden wir im Beratungsgespräch Optimierungspotenzial, das über eine einfache Beitragsanpassung hinausgeht – und das Sie langfristig mehrere Tausend Euro spart.
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