Umschuldung
Bei sinkenden Zinsen versuchen viele Darlehensnehmer, ihren Kredit
durch die Aufnahme eines preiswerteren Kredites umzuschulden.
Allerdings lohnt sich eine Umschuldung häufig nur für kurze
Restlaufzeiten von ein oder zwei Jahren, da der bisherige Kreditgeber
eine Entschädigung für den entstehenden Zinsschaden, die sog.
Vorfälligkeitsentschädigung, verlangen kann. Ebenfalls fallen bei
Aufnahme des neuen Kredites erneut Notar- und Amtsgerichtsgebühren an.
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