Taxkosten
Schätzt ein Bankangestellter oder ein vereidigter Sachverständiger
eine Immobilie zur Feststellung des Beleihungswertes, so stellt der
Kreditgeber dem Kreditgeber Taxkosten (Schätzgebühren) in Rechnung.
Diese Gebühr kann pauschal sein oder ein fester Prozentsatz, meist 0,2
bis 0,5 Prozent des Objektwertes, sein. Meistens werden die Taxkosten
bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.
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