Spekulationsfrist
Unter Spekulationsfrist versteht man den Zeitraum, in dem Gewinne mit
der Spekulationsteuer versteuert werden müssen. Bei selbstgenutzten
Immobilien wurde die Spekulationsfrist abgeschafft, d. h. jeder
Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie mit Gewinn ist
spekulationssteuerfrei. Für Kapitalanleger wurde hingegen die
Spekulationssteuer bei Immobilien von zwei auf zehn Jahre verlängert.
Falls der Kapitalanleger die Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre
verkauft, muss der Wertzuwachs (Verkaufspreis minus Kaufpreis)
versteuert werden. Wurde das Objekt nach 1995 erworben, werden sogar
Abschreibungen dem Verkaufsgewinn hinzugerechnet!
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