Schätzgebühren
Schätzt ein Bankangestellter oder ein vereidigter Sachverständiger
eine Immobilie zur Feststellung des Beleihungswertes, so stellt der
Kreditgeber dem Kreditgeber Schätzgebühren in Rechnung. Diese Gebühr
kann pauschal sein oder ein fester Prozentsatz, meist 0,2 bis 0,5
Prozent des Objektwertes, sein.
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