Rücktritt vom Darlehensvertrag
Das Kreditinstitut kann vor Auszahlung des Kredites einseitig vom
Darlehensvertrag zurücktreten, wenn festgestellt wird, dass die
Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden. Dann kann das
Institut Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Form einer
Nichtabnahmeentschädigung fordern.
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