Restwertvertrag




Bei Restwertverträgen trägt der Kunde das Gebrauchtwagenrisiko. So
wird das Fahrzeug zu Vertragsende durch z. B. DEKRA oder TÜV
geschätzt. Dieser Schätzwert wird mit dem Restwert verglichen.
Allerdings ist diese Vertragsart häufig nicht zu empfehlen.
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