Realkredit<




Ein Realkredit wird durch die Verpfändung von Sachen, meist von
Grundstücken, gesichert. Hierbei wird der Realkredit durch die
Eintragung in das Grundbuch fixiert. Gemäß Rechtsprechung liegt ein
Realkredit innerhalb der ersten 60 % des Beleihungswertes.
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