Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung (PangV) schreibt vor, dass bei Krediten die
jährliche Gesamtbelastung in Prozent als Preis angegeben werden muss.
Sind die Konditionen für die komplette Laufzeit eines Kredites gültig,
spricht man bei dem Prozentsatz von effektivem Jahreszins. Ist jedoch
eine Zinssatzänderung während der Laufzeit des Kredites möglich,
spricht man von anfänglichem effektivem Jahreszins.
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