Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus<

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Der Wohnungsbau wird durch den Staat gefördert. Zu den Vergünstigungen
zählen vor allem Abschreibungen, Aufwendungszuschüsse,
Aufwendungsdarlehen (zinsgünstige Darlehen) sowie Bürgschaften.
Allerdings sind die diversen Fördermittel zumeist an fixe
Einkommensgrenzen gebunden. Detaillierte Auskünfte hierüber werden von
den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen erteilt.
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