Notarielle Beurkundung
Zum Schutze der Betroffenen sind bei speziellen Geschäften notarielle
Beurkundungen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies greift
insbesondere bei Grundstückskaufverträgen sowie der Belastung von
Grundstücken mit einer Grundschuld (Grundschuldbestellung).
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