Nominal-/Effektivzins
Der Nominalzins gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an und
dient zur Berechnung der von Ihnen an den Darlehensgeber zu zahlenden
Zinsrate. Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der gemäß
Preisangabenverordnung auszuweisende Effektivzins preisbestimmende
Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf. Preisbestimmende Faktoren
sind der Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Zins- und
Tilgungsverrechnungstermine, Tilgungssatz, -beginn und -höhe sowie der
Auszahlungskurs. Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die
vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteil. Das Ergebnis ist der
Effektivzins, der Ihnen die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in
Prozent angibt und Ihnen als theoretische Vergleichsgröße dient. Sie
können nun mit Hilfe des Effektivzinses Darlehensangebote mit gleicher
Zinsfestschreibungszeit vergleichen. Hierfür müssen in den jeweiligen
Angeboten allerdings alle preisbestimmenden Faktoren bis auf den
Nominalzins identisch sein. Da Ihnen die Berechnungsfaktoren aber
leider nicht immer genannt werden, ist ein Preisvergleich über den
Effektivzins nur bedingt möglich. Erschwert wird der Vergleich auch
durch eine Reihe weiterer Kosten, die nicht im Effektivzins
berücksichtigt sind, wie z.B. die Kosten für ein Wertgutachten,
Bereitstellungszinsen, Teilvalutierungs- und Kontoführungsgebühren.
Wir empfehlen Ihnen daher, neben dem Effektivzins, auch die weiteren
Kosten für das von Ihnen gewünschte Darlehen eingehend zu prüfen.
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