Nichtabnahmeentschädigung
Nimmt der Darlehensnehmer vom Kreditinstitut ein vereinbartes Darlehen
nicht ab, wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig. Sie entspricht
einer Art Schadensersatz für die Aufwendungen des Instituts, die zur
Geldmittelbeschaffung bereits getätigt worden sind.
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