Mehrerlösvertrag




Bei dieser Vertragsart wird das Fahrzeug nach Ablauf der Grundmietzeit
durch den Leasinggeber veräußert. Wird bei der Veräußerung ein Gewinn
erzielt, muss laut Leasingerlass der Mehrerlös nach dem Schlüssel 75 %
Kunde, 25 % Leasinggesellschaft verteilt werden. Mindererlöse trägt
der Kunde zu 100 %.
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