Makler




Makler vermitteln Immobilien oder Grundstücke. Sie unterbreiten durch
sog. Exposés detaillierte Angebote. Bei einem Kauf einer Immobilie
über einen Makler muss an diesen die sog. Courtage bezahlt werden, die
einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises darstellt. Gemäß § 652 l
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss das Geschäft durch die
Tätigkeit des Maklers zustande gekommen sein. Dann hat der Makler
Anspruch auf Courtage. Hat er jedoch lediglich auf eine Immobilie
hingewiesen und der Verkäufer ab dann die Vertragsverhandlungen
alleine führen, steht dem Makler ebenfalls die Courtage zu. Die
meisten Maklerverträge gewähren den Kunden jedoch selbständige
Aktivitäten, wohingegen der Makleralleinvertrag ausschließlich den
Makler zum Verkauf ermächtigt.
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