Herstellungskosten




Beim Bau eines Gebäudes spricht man von Herstellungskosten. Sie
beinhalten die Grundstückskosten inklusive der Erschließungskosten,
die Baukosten, die Baunebenkosten (z. B. Architekten- oder
Ingenieurleistungen), Kosten für die Begrünung der Außenanlagen sowie
sonstige Nebenkosten (Notarkosten, Maklerkosten, Grunderwerbssteuer
etc.). Gemäß Steuerrecht sind Herstellungskosten allerdings nur
Kosten, von denen Abschreibungen getätigt werden dürfen.
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