Grundschuld




Banken, Versicherungen oder Bausparkassen sichern ihre Darlehen durch
die sog. Grundschuld ab. Durch das Grundpfandrecht wird der Anspruch
des Instituts in das Grundbuch bei dem jeweiligen Amtsgericht
eingetragen. Der Darlehensnehmer kann jedoch meistens zwischen einer
Buchschuld, d. h. der direkten Eintragung in das Grundbuch oder der
kostspieligen Briefschuld wählen. Allerdings kann die Briefschuld im
Falle einer Umschulung ohne kostenpflichtige Grundbuchänderung
vorgenommen werden.
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