Erstrangige Hypothek




Eine erstrangige Hypothek ist eine Grundschuld oder Hypothek, die an
erster Stelle im Grundbuch eingetragen ist. Beläuft sich die Hypothek
dabei auf weniger als 60% des Beleihungswertes, spricht man von einer
1a-Hypothek, die in Wirklichkeit jedoch meistens eine Grundschuld ist.
Bei erstrangigen Hypotheken gewähren die Darlehensgeber meistens den
günstigsten Zinssatz, da bei einer eventuellen Verwertung zuerst der
erstrangige Gläubiger abgefunden wird.
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