Erbbaurecht
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht berechtigt den Begünstigten, ein Bauwerk auf oder
unter fremden Boden zu errichten sowie zu betreiben. Dafür ist ein
Erbbauzins zu entrichten, der für den gesamten Nutzungszeitraum zu
entrichten ist. Das Erbbaurecht kann veräußert oder auch vererbt
werden.
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