Eigentum




Gemäß § 903 BGB: Eigentümer ist derjenige, der alle Rechte an dem Gut
hält. Finanzierung: Der Darlehensnehmer ist Eigentümer. Der
Eigentumsvorbehalt der Bank an dem finanzierten Fahrzeug erlischt erst
nach Bezahlung der letzten Rate. Leasing: Eigentümerin am Fahrzeug ist
die Leasinggesellschaft.
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