Eigenheimzulagenförderung




Eigenheimbesitzer können beim Erwerb von Immobilien mit staatlicher
Hilfe Steuern sparen. Gemäß Zulagenförderungsgesetz besteht diese
Förderung für Objekte, die nach dem 31.12.1995 erworben wurden oder
für die nach dem 31.12.1995 der Bauantrag gestellt wurde. Die
Förderung beschränkt sich auf im Inland gelegene, selbstgenutzte
Immobilien. Für den Anspruch auf Förderung gelten folgende
Einkommensgrenzen (seit 01.01.2000): Ledige: 160.000 DM Verheiratete:
320.000 DM
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