Effektivzins
Zahlreiche Geldinstitute mindern die Restschuld nicht sofort um die
eingehende Tilgungsrate. So wird dieser Abschlag lediglich einmal im
Monat, im Quartal oder sogar erst einmalig am Jahresende
berücksichtigt. Deshalb muss der Kreditnehmer also Zinsen für Schulden
zahlen, die er bereits getilgt hat. Generell muss die Bank den
Effektivzins sowohl bei einem neuen Vertrag als auch bei einer
Verlängerung angeben. Somit stellt der Effektivzins im Vergleich zum
Nominalzins die bessere Vergleichsgrundlage dar. Der effektive
Jahreszins setzt sich zusammen aus Zinsen pro Jahr sowie der
Bearbeitungsgebühr und errechnet sich nach folgender Formel:
((Zinssatz pro Monat x Vertragslaufzeit in Monaten) +
Bearbeitungsgebühr in % x 12) / (Vertragslaufzeit in Mon. + 1)
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