Bürgschaftsgebühr
Bürgschaftsgebühr
Wird bei der Wohnungsbaufinanzierung eine Bürgschaft eingesetzt - vor
allem durch Kreditinstituten - erhebt der Bürge in der Regel eine
einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr) für die
Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand.
Diese stellt der Bürge dem Darlehensnehmer in Rechnung.
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