Buchgrundschuld

Buchgrundschuld


Durch die Eintragung im Grundbuch wird der Darlehensgeber berechtigt,
das Grundstück bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch eine
Zwangsvollstreckung zu verwerten. Die Grundschuld hat in den letzten
Jahren immer mehr an Bedeutung zugenommen.



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