Beurkundung




Der Gesetzgeber schreibt zum Schutz der Betroffenen eine Beurkundung
durch den Notar vor. Diese greift vor allem bei
Grundstückskaufverträgen und die Belastung von Grundstücken mit einer
Grundschuld (Grundschuldbestellung).
Return to Index

Kostenlose Information zum Thema Versicherungen

advertisement