Besitz
Gemäß § 854 BGB: Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche
Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Der jeweilige Fahrzeugnutzer ist
Besitzer, sowohl bei Leasing als auch bei Finanzierung.
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Gemäß § 854 BGB: Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche
Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Der jeweilige Fahrzeugnutzer ist
Besitzer, sowohl bei Leasing als auch bei Finanzierung.
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