Baukosten




Unter Baukosten versteht man die Gesamtsumme an Kosten, die von Eigen-
und/oder Fremdkapital gedeckt werden müssen. Hierbei unterscheidet man
Erwerbs- oder Anschaffungskosten bei dem Kauf von bereits fertigen
Gebäuden von den Herstellungskosten eines Neubaus. Die Erwerbs- oder
Anschaffungskosten beinhalten den (angemessenen) Kaufpreis, die
kompletten Renovierungs- sowie Modernisierungskosten und sonstige
Nebenkosten wie z. B. Notar-, Gerichts- und Maklerkosten. Die
Herstellungskosten lassen sich aufgliedern in die Grundstückskosten
inklusive der Erschließungskosten, die Kosten für den kompletten Bau,
die Baunebenkosten (z. B. Architekten- und Ingenieurkosten, Kosten für
die Begrünung der Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (siehe
Erwerbskosten). Allerdings bezeichnet man im Steuerrecht
Herstellungskosten nur als diejenigen Kosten, von denen Abschreibungen
zulässig sind.
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