Auflassung




Einigung über die Eigentumsübereignung zwischen Käufer und Verkäufer
einer Immobilie. Wird in der notariell beurkundet (gemeinsam mit dem
Kaufvertrag). Erst die Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels
im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.
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