Anschaffungskosten




sind aus steuerlicher Sicht alle Kosten, die beim Erwerb eines
Wirtschaftsgutes anfallen. Bei dem Kauf eines Hauses bestehen diese
insbesondere aus dem Kaufpreis des Hauses (nicht jedoch der
Grundstückspreis) sowie aus Gutachterkosten, Maklerprovision,
Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren u.ä.
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